Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und Sarah Derkaoui (nachfolgend „Autorin“ genannt) geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Autorin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1. Vertragsgegenstand

(1) Die Autorin wird für den Auftraggeber Beiträge in Form von Texten mit fachlichen Inhalten (im Folgenden auch: „Werke“) erstellen und zur Verfügung stellen. 

(2) Die Autorin liefert ihre Beiträge im Google Docs Format, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Soweit nichts anders vereinbart, trifft die Autorin keine Pflicht, in einer bestimmten Quantität oder in einem bestimmten Turnus Werke zur Verfügung zu stellen. 

2. Nutzungs- und Verwertungsrechte

(1) Das Urheberrecht bleibt naturgemäß bei der Autorin. 

(2) Die Autorin überträgt nach vollständiger Begleichung der Rechnung ein inhaltlich auf das Medium Internet beschränktes, dort ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von ihr erstellten Werken auf den Auftraggeber. Dies gilt ausschließlich für den verwendeten Zweck. Nutzungsrechte für andere Verwendungszwecke muss der Auftraggeber separat von der Autorin erwerben

(3) Das Nutzungsrecht umfasst, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,  nicht die Veröffentlichung in Büchern, Zeitschriften und vergleichbaren Printmedien sowie anderen vergleichbaren herkömmlichen Medien, insbesondere Radio und Fernsehen.

(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt in jedem Falle aufschiebend bedingt auf die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3. Vergütung

(1)      Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Autorin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2)        Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der unter 2. ausgeführten Nutzungsrechte abgegolten.

(3) Die Autorin ist berechtigt, bis zu 50 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen. Die verbleibenden 50% der Gesamtvergütung sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. 

(4) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen.

(5) Die Autorin behält sich vor, Korrekturen an den von ihr erstellten Werken erst durchzuführen, wenn die verbleibenden 50% der Gesamtvergütung vom Auftraggeber abgegolten wurden.

(6) Bei der Lieferung in ein EU-Land (wie Deutschland) geht die Steuerschuld aufgrund der Reverse-Charge-Regelung auf den Auftraggeber über.

4. Fachliche Verantwortlichkeit

(1) Die Autorin gibt als Urheberin des Werkes die Gewährleistung, dass sie den Text rechtzeitig und ohne Mängel erstellt. Eventuelle Mängel können in den zwei inkludierten Korrekturschleifen beseitigt werden. 

(2) Eine eventuelle Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der erworbenen Texte oder die Verletzung der Rechte Dritter beschränkt sich auf die Höhe des doppelten Honorars. Eine Haftung für grammatikalische Fehler übernimmt die Autorin nicht. Es ist dem Auftraggeber freigestellt, zu diesem Zweck ein Lektorat oder Korrektorat zu beauftragen.

(3) Vor der Veröffentlichung der Texte sind diese vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit zu überprüfen. Eine rechtliche Prüfung der Texte ist keine vereinbarte Leistung der Autorin.

(4) Die Autorin haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

(5) Die Autorin haftet nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.

(6) Die Autorin ist berechtigt, jederzeit eine inhaltliche oder fachliche Änderung der zur Verfügung gestellten Werke zu verlangen, wenn das Ausbleiben der Änderung für die Autorin unzumutbar wäre.

(7) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Autorin geltend zu machen. Zwei Korrekturschleifen sind im vereinbarten Preis inkludiert. Diese werden von der Autorin innerhalb von 14 Tagen nach Textlieferung eingearbeitet. Ein vom Auftraggeber ausgehender Anspruch auf Korrekturen nach diesem Zeitraum besteht nicht.

4. Verpflichtungen des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Werkes über die Abnahme zu erklären.

(2) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise – ganz oder auszugsweise – verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt.

(3) Erfolgt keine Erklärung des Auftraggebers, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen ab Ablieferung des Werkes als abgenommen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine etwa vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen.

(5) Soweit die Autorin durch Beiträge Dritter, seien es Endbenutzer (z.B. durch Kommentare), andere Autoren oder sonstige Dritte geschädigt wird, z. B. in kreditgefährdender, beleidigender oder herabsetzender Weise, hat der Auftraggeber den Beitrag des Dritten für die Öffentlichkeit zu löschen, wenn und soweit der Auftraggeber von diesem Beitrag in geeigneter Form Kenntnis erlangt. 

5. Vertragsdauer / Kündigung

(1) Ein Werkvertrag endet mit der Übergabe des Werkes. Soll die Autorin regelmäßig Werke für den Auftraggeber erstellen (z. B. Blogartikel), kann diese laufende Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten schriftlich aufgelöst werden. Sind zu diesem Zeitpunkt schon Texte oder Kosten für den Monat angefallen, werden diese anteilig zum Monatsletzten verrechnet.

(2) Sollte höhere Gewalt die zeitgerechte Erledigung eines Werkes beeinträchtigen, sind Autorin und Auftraggeber von der Erfüllung der Vereinbarung für die Zeit der Unterbrechung freigesprochen. 

6. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrags, einschließlich der Änderung dieser Bestimmung selbst, bedürfen der Textform. 

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.